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Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde
gegen die Einwanderungspolitik nicht an
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in der Besetzung mit den Richtern Peter Michael Huber, Peter Müller [Ex-CDU-Ministerpräsident des Saarlandes!] und Ulrich Maidowski hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Masseneinwanderungspolitik der Bundesregierung, vor allem der Bundeskanzlerin, auf der Grundlage des § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Ich hatte die Beschwerde namens Jürgen Elsässer, Götz Kubitschek und Dr. Hans-Thomas Tillschneider, aber auch im eigenen Namen, unterstützt von mehr als 22.000 Bürgern, Anfang Februar eingereicht. Die Beschwerde war ein Versuch, die verirrte Politik mit Hilfe des Verfassungsgerichts zu wenden, der Versuch andere Abhilfe gegen eine Politik zu erlangen, die die Verfassungsordnung Deutschlands zu beseitigen unternommen hat. Sie war ein Akt des Widerstandes. Wir hatten vor allem beantragt, die illegale Einreise der Ausländer durch wirksamen…
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