CORONA: WIDERSPRUCH ZUR MASKENPFLICHT

Conservo

(www.conservo.wordpress.com)

Hiermit lehne ich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab

und widerspreche der Maskenpflicht meines Bundeslandes.

Dies begründe ich wie folgt:

I.   Grundgesetz

  1. „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ (Artikel 2,Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

Mit der Maskenpflicht ist man dazu gezwungen, ein Objekt an seinem Körper zu tragen, das das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit wie folgt einschränkt. Ein Mund-Nasen-Schutz verdeckt wesentliche Teile eines Gesichtes, insbesondere die Mundpartie. Vom Mundbereich geht jedoch ein essentieller Teil der Mimik – der zwischenmenschlichen Sprache – aus. Ist die Mimik durch einen Mund-Nasen-Schutz verdeckt, ist es nicht möglich, mit seinen Mitmenschen frei zu kommunizieren und seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Daher verstößt die Maskenpflicht gegen Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und ist demnach unzulässig.

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