Pem (vollständiger Name der Redaktion bekannt) wurde Zeugin eines Vorfalls, den sie nicht fassen kann. Ihr 20-jähriger Nachbar hat sich auf der Plattform „willhaben“ einen Tisch gekauft. Aufgrund des Gewichts und der Sperrigkeit des erstandenen Produkts hat der Verkäufer – ein Freund des Käufers – angeboten, gemeinsam mit drei anderen jungen Burschen beim Tragen zu helfen. Das Problem: Sie sind der Finanzpolizei aufgefallen, da aktuell am Wohnort des Käufers ein Haus gebaut wird und sich dort Baustellen befinden.
Als die fünf jungen Männer schließlich beim Zielort ankommen, fährt die Finanzpolizei zufällig vor und fragt nach, ob die Helfer angemeldet seien. Als sich Verwirrung breitmacht, klärt der Beamte auf. Nachbarschaftshilfe sei nur erlaubt, wenn es sich um ein Familienmitglied handelt. Ist dies nicht der Fall, müsse man sich beim Finanzamt als Helfer anmelden.
Auf Pems Nachfrage beim zuständigen Amt wurde sie an eine Hotline vermittelt, wo aber die Mitarbeiter, laut eigenen…
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